Wichtiger Hinweis für Deutsche, die in die USA reisen möchten
Stand: Februar 2012
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, wenn Sie Deutsche oder
Deutscher sind und beabsichtigen, in die USA zu reisen.
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch Deutsche*, vor einer beabsichtigten visumfreien Ein- oder Durchreise auf dem See- oder Luftweg in die USA zwingend via Internet unter
eine gebührenpflichtige elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen.
Die Beantragung über Dritte (z. B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Erlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Für eine am 08.09.2010 oder danach beantragte ESTA-Einreiseerlaubnis muss eine Gebühr von 14,00 US-Dollar gezahlt werden. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
-Wechsel des Reisepasses
-Änderung des Namens
-Wechsel der Staatsangehörigkeit
-Wechsel des Geschlechts
-Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a. ESTA-Webseite)
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Deutsche, die
- mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft privat oder geschäftlich in die USA reisen,
- sich dort nicht länger als 90 Tage aufhalten,
- über einen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültigen regulären Reisepass (ePass, nicht vorläufigen Reisepass!) oder einen Kinderreisepass, der nicht nach dem 26.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurde und in dem sich ein Lichtbild befindet, verfügen,
- ein Rück- oder Weiterflugticket besitzen, welches nicht in Kanada, Mexiko, oder der Karibik endet (ESTA gilt nicht für Einreisen in die USA auf dem Landweg aus Mexiko oder Kanada), können im Rahmen des US-Visa Waiver Programms visumfrei in die USA einreisen.
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der/die Antragsteller/in innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen.
Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Betroffene müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen des Visumverfahrens werden ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. In solchen Fällen erfolgt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine kostenpflichtige Zurückweisung des/der Reisenden an der Grenze.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite der „Customs and Border Patrol“ http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/ in englischer Sprache oder bei der nächsten US-Auslandsvertretung.
Genaue Informationen über ESTA in deutscher Sprache finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin, www.usembassy.de, oder auf der Webseite des Auswärtigen Amts www.auswaertiges-amt.de unter den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Haftungsausschluss: Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.